Ergotherapie
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Hier finden Sie übersichtlich zusammengefasst die wichtigsten, aktuellen Informationen rund um die Verordnung von Ergotherapie.

Erstverordnung, Folgeverordnung
Nach einer Erstverordnung können je nach Diagnose in der Regel mehrere Folgeverordnungen mit je 10 Behandlungen ausgestellt werden.

Gesamtverordnungsmenge
Es werden pro Diagnose Behandlungsobergrenzen, so genannte Gesamtverordnungsmengen, im Regelfall eingeführt. Nach einem behandlungsfreien Intervall von 12 Wochen liegt ein neuer Regelfall vor.

Längerfristige Behandlung
Auch nach Überschreiten der in den Richtlinien geregelten Gesamtverordnungsmengen ist eine Fortsetzung der Ergotherapie möglich, wenn diese medizinisch angezeigt ist.
Längerfristige Verordnungen außerhalb des Regelfalls müssen vom verordnenden Arzt auf der Verordnung kurz begründet und vom Patienten der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.
Viele Krankenkassen haben auf das Genehmigungsverfahren verzichtet, z. B. Barmer, DAK, TK, GEK. Die aktuellen Listen liegen uns vor, wir informieren Sie gerne.

Indikationsschlüssel
Diagnose und Leisymptomatik werden in einem Indikationsschlüssel zusammengefasst, der als dreistellige Ziffer auf dem Verordnungsblatt einzutragen ist.

Therapiebericht
Die Mitteilung des Therapeuten an den verordnenden Arzt nach einer Behandlungsserie erstellen wir gerne. Bitte kreuzen Sie dafür auf der Verordnung unter "Therapiebericht" - ja an.

Wechselwirkung mit Frühförderung
Die neuen Richtlinien wurden um eine Klarstellung ergänzt, dass der Anspruch auf Heilmittelversorgung duch den Anspruch auf Frühförderung nicht eingeschränkt wird. Erhält jedoch ein Kind innerhalb der Frühförderung Ergotherapie, kann dies nicht zusätzlich ambulant erbracht werden.



  • Motorisch-funktionelle Behandlung
  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
  • Neuropsychologisch orientierte Behandlung/Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining
  • Psychisch-funktionelle Behandlung



Diese Tabelle steht Ihnen auch als PDF zum Download zur Verfügung: Diagnosegruppen




Bitte beachten Sie unbedingt die Pflichtangaben bei der Verordnung von Ergotherapie. Der DVE (Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V.) hat dazu ein Merkblatt veröffentlicht, das wir Ihnen als PDF zum Download anbieten: Merkblatt zu den Pflichtangaben